
Es muss grundsätzlich zwischen Freizeithelfer*in und Freizeitleiter*in unterschieden werden.

Ab einer bestimmten Teilnehmer*innenzahl werden für die Freizeiten unsere Freizeithelfer*innen eingesetzt.
Diese werden nach bestimmten Voraussetzungen (Mitglied der IGBCE, Alter, Teilnehmer*in an einer Fejo-Freizeit) eigenverantwortlich durch den jeweiligen IGBCE-Landesbezirk oder durch den Betrieb, der die Gruppenreise gebucht hat, benannt und der Fejo mitgeteilt.
Einzelteilnehmer*innen, die sich zu einer Freizeit anmelden, können nicht als Freizeithelfer*innen eingesetzt werden.

Die Fejo hat einen sogenannten Freizeitleiter*innenpool.
Aus diesem kommen die Freizeitleiter*innen zum Einsatz.
Ein*e Freizeitleiter*in muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um im Freizeitleiter*innenpool aufgenommen zu werden.
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