
Es muss grundsätzlich zwischen Freizeithelfer und Freizeitleiter unterschieden werden.

Ab einer bestimmten Teilnehmerzahl werden für die Freizeiten unsere Freizeithelfer eingesetzt.
Diese werden nach bestimmten Voraussetzungen (Mitglied der IG BCE,
Alter, Teilnehmer an einer Fejo-Freizeit) eigenverantwortlich durch den
jeweiligen IG BCE - Landesbezirk oder durch den Betrieb, der die
Gruppenreise gebucht hat , benannt und der Fejo mitgeteilt.
Einzelteilnehmer, die sich zu einer Freizeit anmelden, können nicht als Freizeithelfer eingesetzt werden.

Die Fejo hat einen sogenannten Freizeitleiterpool.
Aus diesem kommen die Freizeitleiter zum Einsatz.
Ein Freizeitleiter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um im Freizeitleiterpool aufgenommen zu werden. mehr...