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Es muss grundsätzlich zwischen Freizeithelfer und Freizeitleiter unterschieden werden.
Diese werden nach bestimmten Voraussetzungen (Mitglied der IG BCE, Alter, Teilnehmer an einer Fejo-Freizeit) eigenverantwortlich durch den jeweiligen IG BCE - Landesbezirk oder durch den Betrieb, der die Gruppenreise gebucht hat , benannt und der Fejo mitgeteilt. Einzelteilnehmer, die sich zu einer Freizeit anmelden, können nicht als Freizeithelfer eingesetzt werden.
Die Fejo hat einen sogenannten Freizeitleiterpool. Ein Freizeitleiter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um im Freizeitleiterpool aufgenommen zu werden. mehr... Fejo GmbH Alte Hattinger Str. 19 44789 Bochum fon: (0234) 319-522/521 fax: (0234) 319-514 fejo.bochum@igbce.de
Bankverbindung: SEB Bank AG Bochum BLZ 430 101 11 Kontonummer 11 705 045 00 Ansprechpartner Fejo Team: Markus Pliska Handlungsbevollmächtigter Fejo GmbH Sabine Heilken Doris Meyer (Fragen zu Rechnungen und Mahnungen)
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